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VG Augsburg, 11.04.2011 - Au 6 K 09.30189 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylbewerber aus Syrien ; keine Verfolgung wegen Homosexualität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 10.01.1995 - 9 C 276.94
Bestehen eines Asylanspruchs eines Beigeladenen als Ünterstützer der Organisation …
Auszug aus VG Augsburg, 11.04.2011 - Au 6 K 09.30189
Ist der Asylsuchende dagegen unverfolgt in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, so hat sein Anerkennungsbegehren nur dann Erfolg, wenn ihm auf Grund beachtlicher Nachfluchttatbestände politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht ("normaler" Prognosemaßstab), so dass eine Rückkehr in den Heimatstaat aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden nicht zumutbar erscheint (vgl. BVerwG vom 2.7.1980 - 9 C 276.94). - BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94
Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber …
Auszug aus VG Augsburg, 11.04.2011 - Au 6 K 09.30189
Diese für das Asylrecht entwickelten Maßstäbe gelten auch für die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG (früher: § 51 Abs. 1 AuslG - vgl. Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 158 und das von der Beschwerde zitierte Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 173), wobei nach Erweiterung der tauglichen Akteure einer asylerheblichen Verfolgung in § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst. A bis c AufenthG nunmehr auf den Verfolgungsschutz im Staat der Staatsangehörigkeit und nicht mehr allein durch den Staat abzustellen ist (BVerwG, Beschluss vom 24.5.2006 - 1 B 128/05 - ). - BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92
Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …
Auszug aus VG Augsburg, 11.04.2011 - Au 6 K 09.30189
Diese für das Asylrecht entwickelten Maßstäbe gelten auch für die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG (früher: § 51 Abs. 1 AuslG - vgl. Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 158 und das von der Beschwerde zitierte Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 173), wobei nach Erweiterung der tauglichen Akteure einer asylerheblichen Verfolgung in § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst. A bis c AufenthG nunmehr auf den Verfolgungsschutz im Staat der Staatsangehörigkeit und nicht mehr allein durch den Staat abzustellen ist (BVerwG, Beschluss vom 24.5.2006 - 1 B 128/05 - ).
- BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87
Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems - …
Auszug aus VG Augsburg, 11.04.2011 - Au 6 K 09.30189
Der Grund für die erleichterten Voraussetzungen für Vorverfolgte wird sowohl in deren erhöhter Gefährdung als auch in dem bereits erlittenen Trauma gesehen (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27 ; Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 ; BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 - BVerfGE 54, 341 ). - BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus VG Augsburg, 11.04.2011 - Au 6 K 09.30189
Es darf jedoch insbesondere hinsichtlich asylbegründender Vorgänge im Verfolgerland keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG vom 16.04.1985, BVerwGE 71, 180 ff.). - BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80
Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung - …
Auszug aus VG Augsburg, 11.04.2011 - Au 6 K 09.30189
Der Grund für die erleichterten Voraussetzungen für Vorverfolgte wird sowohl in deren erhöhter Gefährdung als auch in dem bereits erlittenen Trauma gesehen (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27 ; Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 ; BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 - BVerfGE 54, 341 ). - BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90
Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen …
Auszug aus VG Augsburg, 11.04.2011 - Au 6 K 09.30189
Ihm obliegt es, bei den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen und Verhältnissen, von sich aus eine Schilderung zu geben, die geeignet ist, seinen Asylanspruch lückenlos zu tragen und er hat unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990, InfAuslR 1991, S. 94; BVerwG, Beschluss vom 26.10.1089, InfAuslR 1990, 38). - BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89
Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - …
Auszug aus VG Augsburg, 11.04.2011 - Au 6 K 09.30189
Ihm obliegt es, bei den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen und Verhältnissen, von sich aus eine Schilderung zu geben, die geeignet ist, seinen Asylanspruch lückenlos zu tragen und er hat unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29.11.1990, InfAuslR 1991, S. 94; BVerwG, Beschluss vom 26.10.1089, InfAuslR 1990, 38). - BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus VG Augsburg, 11.04.2011 - Au 6 K 09.30189
Der Grund für die erleichterten Voraussetzungen für Vorverfolgte wird sowohl in deren erhöhter Gefährdung als auch in dem bereits erlittenen Trauma gesehen (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27 ; Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 ; BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 - BVerfGE 54, 341 ).
- VG Lüneburg, 12.02.2018 - 4 A 36/17
Diskriminierend; Flüchtlingszuerkennung; Homosexualität; Strafverfolgung; Syrien; …
Nach eingeschränkter Ansicht wird auf die Schwere der abstrakten Strafandrohung abgestellt, so dass eine Verfolgungshandlung erst dann angenommen wird, wenn die homosexuelle Handlung mit einer schweren Leibes-, Todesstrafe oder mit Zwangsarbeit geahndet wird (VG Augsburg, Urteil v. 11.04.2011, 6 K 09.30189; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil v. 16. Dezember 1996, 9 K 2122/95.NW, beide veröffentlicht in JURIS; beide Entscheidungen gehen zusätzlich davon aus, dass eine Verfolgungshandlung auch deswegen nicht vorliege, weil nicht eine bestimmte sexuelle Orientierung als solche sondern nur bestimmte sexuelle Praktiken zum Schutz der öffentlichen Moral strafbar seien).